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Schulbedarf 2024: Mehr Geld für deine Kinder

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Erhöhte Unterstützung für den Schulbedarf

2024 profitieren Familien von einer Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes, die den persönlichen Schulbedarf umfasst. Diese pauschale Geldleistung unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei der Schulausstattung.

Auszahlungstermine und Beträge

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten:

  • 1. Februar 2024: 65 Euro
  • 1. August 2024: 130 Euro

Insgesamt stehen somit 195 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind Schüler unter 25 Jahren, die eine Schule besuchen und kein Ausbildungsgehalt erhalten. Berechtigt sind Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kindergeld mit Kinderzuschlag und Wohngeld.

Anwendung und Beantragung

Die Gelder sind zweckgebunden für Schulmaterialien wie Ranzen, Hefte und Stifte. Anträge können formlos per Post, E-Mail oder Fax beim Jobcenter oder Sozialamt eingereicht werden. Bei der ersten Einschulung und für Schüler ab 15 Jahren ist eine Schulbescheinigung erforderlich.

Nutze diese Unterstützung, um deinen Kindern den bestmöglichen Start ins Schuljahr zu ermöglichen!

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