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So bekommst du Geld für Putzhilfe & co

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Im Jahr 2024 haben sich die Regelungen zur finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige geändert. Besonders hervorzuheben ist die neue Regelung für Personen mit Pflegegrad 1, die nun Zugang zu finanziellen Mitteln erhalten, die zuvor nicht verfügbar waren. Diese Erweiterung ermöglicht es, auch Menschen mit geringeren Einschränkungen, wie beispielsweise leichten Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen sowie Demenz im Frühstadium, von unterstützenden Maßnahmen zu profitieren.

Neue Vorteile bei Pflegegrad 1

Ab sofort können Personen mit Pflegegrad 1 monatlich bis zu 125 Euro für verschiedene Hilfsmittel und Dienstleistungen beantragen. Diese Unterstützung umfasst:

  • Haushaltshilfe und Putzhilfe: Der Zuschuss kann verwendet werden, um die Kosten für Reinigungs- und Haushaltsdienste abzudecken. Dies ist besonders wertvoll für Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen, aber noch weitgehend selbstständig sind.
  • Pflegehilfsmittel: Finanzielle Mittel stehen auch für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise spezielle Utensilien, die den Alltag erleichtern.
  • Desinfektionsmittel: Zur Verbesserung der Hygiene können auch Desinfektionsmittel bezuschusst werden, um das Risiko von Infektionen zu minimieren.
  • Pflegebett: Der Zuschuss kann für die Anschaffung eines Pflegebettes verwendet werden, das den Komfort und die Sicherheit im Alltag erhöht.
  • Hausnotrufsysteme: Ein Hausnotrufsystem kann ebenfalls finanziert werden, um in Notfällen schnell Hilfe rufen zu können.
  • Zuschuss für Wohnungsumbau: Wer seine Wohnung an die besonderen Bedürfnisse anpassen muss, kann Unterstützung für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche erhalten.

Anwendung und Beantragung

Um von diesen neuen Fördermöglichkeiten zu profitieren, müssen Sie zunächst Ihren Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen oder bestätigen lassen. Der Pflegegrad 1 umfasst Personen, die nur geringe, aber dennoch unterstützungsbedürftige Einschränkungen haben.

Die Beantragung der finanziellen Unterstützung erfolgt in der Regel über die Pflegekasse oder eine entsprechende Behörde. Hierzu müssen Sie folgende Schritte beachten:

  • Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen: Wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben, stellen Sie sicher, dass dieser korrekt dokumentiert ist. Bei Unsicherheiten oder Änderungen müssen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen.
  • Antrag auf Unterstützung stellen: Nachdem Ihr Pflegegrad bestätigt ist, können Sie die finanzielle Unterstützung beantragen. Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus, das bei Ihrer Pflegekasse erhältlich ist, und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Rechnungen und Nachweise einreichen: Nach Genehmigung des Antrags müssen Sie die Rechnungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Hilfsmittel einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Durch diese neuen Regelungen wird der Zugang zu finanzieller Unterstützung für Personen mit Pflegegrad 1 erleichtert. Das ermöglicht es ihnen, den Alltag mit zusätzlichen Hilfsmitteln und Dienstleistungen besser zu bewältigen und ihren Lebensstandard zu verbessern. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

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